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Ein Unternehmen der Kühne + Nagel Gruppe

FAQs

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zu folgenden Bereichen:

Allgemeines Seefracht Zolldienste

Haben Sie eine Frage, die nicht in der Liste aufgeführt ist? Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter faq@gl-kayser.de.

Allgemeines
   
01. Was sind Tarifkilometer?
02. Wann ist meine Ware eigentlich sperrig bzw. wann wird Volumen berechnet und wie?
03. Was ist ein LKW-Stellplatz? Und wie viele Stellplätze hat ein LKW?
04. Wie lauten Ihre Geschäftsbedingungen?
05. Wie erreiche ich welchen Mitarbeiter und wer ist wofür zuständig?
06. Wer sind Ihre Partner und wie lauten deren Kontaktdaten?
07. Wie lang sind Ihre Laufzeiten innerdeutsch und innerhalb Europas?
08. Gibt es Express-Möglichkeiten?
09. Wie ist Ihre Position zum Thema Maut in Europa? Was berechnen Sie?
10. Kann ich meine Sendung verfolgen und habe ich die Möglichkeit, Ablieferbelege zu ziehen?
11. Gibt es eine generelle EDV-Anbindung zu meinem Speditionspartner?
12. Was ist eine Routing-Order?
13. Was ist ein Lademeter?
14. Ist Palettentausch möglich? Welche europäischen Länder tauschen?
15. Was bedeutet Regellaufzeit?
16. Was ist Beschaffungslogistik?
17. Was bedeutet „paneuropäisch“?
Seefracht
   
  Import
01. Welche Dokumente brauche ich wann für Seefracht-Import?
02. Was ist Delivery-Order-Fee bzw. Zessionsgebühr?
   
  Export
03. Welche Dokumente brauche ich wann für Seefracht-Export?
   
  Allgemeines
04. Was bedeuten folgende Abkürzungen und Begriffe: BAF, CAF, W/M bzw. M/G, FCL, LCL, AMS, B/L, THC/CSC, Kaiumschlag/LCL Service Charge, Congestion Surcharge, Detention, Demurrage?
05. Was bedeutet Barge bzw. Bahn/Kombi:?
06. Welche Container gibt es? Wie sind die Abmessungen? Wie hoch ist das Ladevolumen?
07. Was ist ein HS-Code?
08. Wo kann man die Zolltarif- bzw. Warennummer nachlesen?
09. Was bedeutet Konferenz?
10. Was sind Outsider?
Zolldienste
   
01. Was ist das ATLAS-Verfahren?
02. Was ist ein OZL? Bietet Kayser OZL an?
03. Was ist eine Importlizenz? Wann brauche ich sie?
04. Was ist eine Einfuhrgenehmigung? Wann brauche ich sie?
05. Was ist ein begleitendes Verwaltungsdokument (BVD)?
06. Was ist ein Ursprungszeugnis Form A?
07. Was ist ein Überwachungsdokument (ÜD)?
08. Was ist Fiskalvertretung?
09. Was ist eine EX 1?

Allgemeines

01. Was sind Tarifkilometer?

Tarifkilometer basieren auf einem rechnerischen Entfernungswerk, das aus einem System von mehreren tausend Knotenpunkten besteht. Wie ein „Spinnennetz“ liegen diese Knotenpunkte verteilt über Deutschland und ermöglichen so eine Ermittlung der Entfernungen zwischen verschiedenen Orten. Die Kilometer entsprechen dabei nicht den gefahrenen Autobahnkilometern. Tendenziell sind die Tarifkilometer-Entfernungen kürzer als effektive Straßenkilometer, da Umwege des Straßenverlaufs nicht berücksichtigt werden.

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02. Wann ist meine Ware eigentlich sperrig bzw. wann wird Volumen berechnet und wie?

LKWs haben gesetzlich festgelegte zulässige Zuladungsgewichte. Seit vielen Jahren werden die transportierten Güter jedoch immer leichter (Leichtbauweise, Aluminium- und Kunststoffmaterialien, Mikrotechnologie ...)! Hierdurch hat sich die begrenzende Größe eines LKWs verändert. Früher war das zulässige Gewicht die Einschränkung, heutzutage ist dies das Volumen (Laderaum) des LKWs. Um hier eine Verursachungsgerechtigkeit wiederherzustellen, wurden Sperrigkeiten eingeführt abhängig vom Volumen der transportierten Güter.

1 LKW hat ca. ein Volumen von 81,6 cbm* und ein Zuladungsgewicht von ca. 24,5 t*! Daher entspricht 1 cbm des Laderaums einem Zuladungsgewicht von 300 kg.

Das folgende Beispiel erklärt die Berechnung des frachtpflichtigen Gewichtes:

Ware: 1 Kiste (100 L x 120 B x 180 H cm) / 40 kg

1,00 x 1,20 x 1,80 m = 2,16 cbm (Volumen)

2,16 cbm x 300 kg = 648 kg frachtpflichtiges Gewicht
(1 cbm entspricht 300kg)

*Werte sind abhängig von der Art und Aufbau des jeweiligen LKWs und können daher abweichen!

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03. Was ist ein LKW-Stellplatz? Und wie viele Stellplätze hat ein LKW?

Ein LKW-Stellplatz entspricht dem Maß einer Europalette und misst damit 80 cm x 120 cm! Die Anzahl der Stellplätze eines LKW ist abhängig von der Bauart und der Größe des Anhängers. Kleine Nahverkehrs-LKW (7,5 t) haben ca. 15 Stellplätze. Fernverkehrs-LKW haben in der Regel 33 oder 34 Stellplätze.

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04. Wie lauten Ihre Geschäftsbedingungen?

G.L. Kayser arbeitet ausschließlich aufgrund der Allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neueste Fassung.

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05. Wie erreiche ich welchen Mitarbeiter und wer ist wofür zuständig?

Ihre wichtigsten Ansprechpartner finden Sie in unserer Kundentelefonliste. Sollten Sie einen Mitarbeiter mal nicht in der Liste finden, hilft Ihnen unsere Zentrale 0 61 31/585-0 gerne weiter.

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06. Wer sind Ihre Partner und wie lauten deren Kontaktdaten?

Unsere ständig aktualisierten Partnerdaten finden Sie je Land im Downloadbereich unter Länderblätter.

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07. Wie lang sind Ihre Laufzeiten innerdeutsch und innerhalb Europas?

G.L. Kayser unterhält Linienverkehre in ganz Europa. Detaillierte und ständig aktualisierte Angaben hierzu finden Sie im Downloadbereich bei den Abfahrtsplänen.

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08. Gibt es Express-Möglichkeiten?

G.L. Kayser bietet Ihnen im nationalen und internationalen Geschäft Expressdienste zur Distribution Ihrer besonders eiligen Güter an. Weitere Informationen finden Sie in den Bereichen Deutschland und Europa unter dem Menüpunkt „Dienstleistungen“.

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09. Wie ist Ihre Position zum Thema Maut in Europa? Was berechnen Sie?

In den europäischen Ländern werden unterschiedliche Mautsysteme eingesetzt mit stark differierenden Mautsätzen. G.L. Kayser muss diese gesetzlichen Belastungen (Gebühren bzw. Steuern) an seine Auftraggeber weiterbelasten, führt diese Position jedoch separat in den Rechnungen auf. Dies erleichtert für alle Beteiligten die Transparenz und damit die Nachvollziehbarkeit der zusätzlichen gesetzlichen Belastungen.

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10. Kann ich meine Sendung verfolgen und habe ich die Möglichkeit, Ablieferbelege zu ziehen?

G.L. Kayser bietet Ihnen Möglichkeiten zur Verfolgung Ihrer Sendungen im Internet und dem Abruf von Zusatzinformationen (z. B. Ablieferbeleg). Nähere Informationen hierzu finden Sie unter „Sendungsverfolgung“ .

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11. Gibt es eine generelle EDV-Anbindung zu meinem Speditionspartner?

G.L. Kayser bietet Ihnen verschiedene Lösungen für EDV-Anbindungen. Wahlweise gibt es die Möglichkeit, Aufträge über das Internet zu erfassen oder individuelle Kundenanbindungen zu programmieren. Näheres hierzu finden Sie unter „Datenkommunikation“.

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12. Was ist eine Routing-Order?

Eine Routing-Order ist die Weisung des Frachtzahlers an den Absender, welcher Spediteur den Transport organisieren soll.

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13. Was ist ein Lademeter?

Ein Lademeter ist ein 1 Meter des Laderaums eines LKWs in der Länge. Ein Sattelzugauflieger misst z. B. 13,60 Meter und hat damit eine Laderaumkapazität von 13,6 Lademetern. Durch die Breite eines LKWs von ca. 2,40 m entspricht 1 Lademeter ungefähr 2,4 qm (2,40 m Breite x 1 m Länge).

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14. Ist Palettentausch möglich? Welche europäischen Länder tauschen?

In Deutschland sowie folgenden europäischen Ländern bietet G.L. Kayser Ihnen die Möglichkeit des Europalettentausches:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Italien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Schweiz
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15. Was bedeutet Regellaufzeit?

Die Regellaufzeit in ein jeweiliges Fahrgebiet gibt die gängige Zeit an, die Ihre Waren ab dem Verladetag bei G.L. Kayser bis zur Auslieferung beim Empfänger in der Regel für den Transport benötigen. Diese Angabe stellt jedoch keinen Garantieanspruch dar. Für besonders eilige Waren empfehlen wir Ihnen daher unsere Expressdienste im nationalen und internationalen Verkehr. Weitere Informationen zu unseren Regellaufzeiten in die jeweiligen Länder erhalten Sie im Downloadbereich unter Länderblätter (Link).

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16. Was ist Beschaffungslogistik?

Mit der Beschaffungslogistik bietet Ihnen G.L. Kayser die Möglichkeit, die Warenströme von Lieferanten zu Ihrem Standort/Lager selbst zu kontrollieren. Sie bestimmen, wer die Waren beim Lieferanten abholt, und haben somit auch die Kontrolle über die Frachtkosten. Zusätzlich bietet die Beschaffungslogistik Ihnen den Vorteil, die Anzahl der LKWs zu reduzieren, die pro Tag, Woche oder Monat bei Ihnen anliefern bzw. abholen! Dies spart Ihnen viel Zeit und Geld!

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17. Was bedeutet „paneuropäisch“?

Ein paneuropäisches Netzwerk ist ein Gesamt-Europa umfassendes Logistiknetzwerk. In diesen Systemen werden eine Vielzahl von Produktions-, Zuliefer- und Lagerstandorten europaweit verknüpft und bilden in der Gesamtheit ein komplexes Netzwerk aus Produktion, Lagerung, Transport und Informationstechnologie.

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Seefracht

01. Welche Dokumente brauche ich wann für Seefracht-Import?

Eine Woche vor Ankunft des Schiffes:

  • Speditions- und Verzollungsauftrag
  • 1 indossiertes original B/L
  • 1 original Handelsrechnung und 1 original Packliste
  • wenn vorhanden original Form A (Ursprungszeugnis)
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02. Was ist Delivery-Order-Fee bzw. Zessionsgebühr?

Abfertigungsprovison für das Freistellen von Sendungen im Hafen.

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03. Welche Dokumente brauche ich wann für Seefracht-Export?

Vor Abholung der Sendung: Speditionsauftrag
Bei Abholung der Ware: Ausfuhranmeldung (AE oder EX1), Packliste, Handelsrechnung

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04. Was bedeuten folgende Abkürzungen?

BAF: Bunker Adjustment Factor = Schiffsdieselzuschlag aufgrund der schwankenden Ölpreise
CAF: Currency Adjustment Factor = Währungsausgleichfaktor
W/M bzw. M/G: Weight/Measurement bzw. Maß/Gewicht: Abrechnungsgrundlage in der Seefracht sind entweder die Kubikmeter oder die Tonnen der Sendung. Das Höhere kommt zur Abrechnung.
Minimum ist eine Tonne oder ein Kubik.
FCL: Full Container Load – Verladung von Waren in kompletten Containern (Vollcontainer)
LCL: Less Container Load – Stückgut
AMS: Automated Manifest System (nur bei USA Export-Sendungen): Die Sendungsdetails müssen durch die Reederei bereits vor Schiffsabfahrt elektronisch an die amerik. Zollbehörden übermittelt werden.
B/L: Bill of Lading = Das B/L ist der Frachtbrief für den Seetransport. Man unterscheidet zwischen Originalen und Express oder Waybills (non negotiable = nicht handelbar), die nicht unterschrieben werden.
Die Originale sind handelbar (negotiable) und müssen vor dem Versand an den Empfänger der Ware indossiert werden. Ohne Vorlage der original B/Ls erhält der Empfänger die Ware nicht.
THC/CSC: Terminal Handling Charges/Container Service Charges = Container-Umschlagskosten im Seehafen
Kaiumschlag/LCL Service Charge: Umschlagskosten für Stückgut
Congestion Surcharge: Zuschlag wegen Hafenüberfüllung
Detention: Containermiete, falls Leercontainerrückgabe nicht rechtzeitig erfolgt
Demurrage: Containermiete, falls der Container nicht innerhalb einer festgesetzten Zeit im Hafen übernommen wird

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05. Was bedeutet Barge bzw. Bahn/Kombi?

Kombinierte Transportmöglichkeit; verglichen mit dem LKW-Transport günstiger, aber auch langsamer.
Barge/Truck: Containergestellung erfolgt per LKW, der Transport des Containers in den bzw. vom Seehafen erfolgt per Binnenschiff.
Bahn/Kombi: Containergestellung erfolgt per LKW, der Transport des Containers in den bzw. vom Seehafen erfolgt per Bahn.

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06. Welche Container gibt es? Wie sind die Abmessungen? Wie hoch ist das Ladevolumen?

Link zum Download-Bereich (Container-Equipment/PDF-Dokument)

Indossament
Wie im Wechselverkehr ist auch eine Indossierung der Konossemente erforderlich, um die Rechte aus dem B/L auf Dritte zu übertragen bzw. um den Auslieferungsanspruch gegenüber der Reederei geltend zu machen. B/Ls, die an „Order“ ausgestellt sind, müssen auf der Rückseite vor Weitergabe vom Ablader entweder an den Begünstigten oder in blanco indossiert werden. Ein weiteres Indossament hat der Empfänger zu leisten, da B/Ls nicht ohne diesen Rechtsakt von der Reederei zur Auslieferung der Ware abgestempelt werden.

Indossant
Wer ein durch Indossament übertragbares Papier indossiert und damit die Rechte aus dem Wertpapier auf einen anderen überträgt

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07. Was ist ein HS-Code?

Der HS-Code (Harmonized System Code) ist die Zolltarif- bzw. Warennummer und dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs. Weltweit sind die ersten sechs Ziffern gleich.

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08. Wo kann man die Zolltarif- bzw. Warennummer nachlesen?

Nachzulesen im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

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09. Was bedeutet Konferenz?

Konferenzen sind Zusammenschlüsse von Reedereien, die zu einheitlichen Beförderungsbedingungen und Preisen bestimmte Fahrtgebiete nach einem gemeinsamen Fahrplan bedienen. Rechtlich also Preis-, Konditionen- und Gebietskartelle.
Der wesentliche Vorteil einer Konferenzlinie ist, dass aufgrund der Abfahrtsdichte und fester Abfahrtspläne kaum Verzögerungen auftreten. Der Nachteil ist, dass die Frachtraten durch den guten Service meist teurer sind als bei Outsiderlinien.

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10. Was sind Outsider?

Outsider sind Reedereien, die sich keiner Konferenz oder Pool angeschlossen haben, sondern als deren Konkurrenz auftreten. Da die Outsider in der Regel nicht die Abfahrtsdichte und den Service einer Konferenz bieten können, bieten sie den Befrachtern meist günstigere Frachtsätze an. Bei Outsiderlinien besteht immer das große Risiko, dass Schiffe verspätet eintreffen bzw. abfahren. Dies resultiert hauptsächlich daraus, dass sich Outsider-Linien vermehrt nach Aufkommen und Nachfrage richten und auch zwischendurch den Fahrplan entsprechend anpassen.
In der Regel sind Outsider-Linien bei den Frachtraten billiger, jedoch aus obigen Gründen meist nicht so zuverlässig wie Konferenz- bzw. Pool-Linien. Des Weiteren erreichen Outsider nicht den hohen Service Level wie die Konferenz-Reeder.

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Zolldienste

01. Was ist das ATLAS-Verfahren?

A utomatisiertes T arif- und L okales Zoll- A bwicklungs- S ystem.
Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z. B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt.

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02. Was ist ein OZL? Bietet Kayser OZL an?

O ffenes Z oll- L ager – Zollgutlagerung auf der dafür vorgesehenen unverschlossenen Fläche.
Nicht zollabgefertigte Waren, die noch nicht verkauft oder für ein anderes noch nicht vorhersehbares Zollverfahren bestimmt sind, werden in ein Zolllager überführt. Wir bieten auch die Möglichkeit an, Waren (kein Gefahrgut) in unserem offenen Zolllager einzulagern.

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03. Was ist eine Importlizenz? Wann brauche ich sie?

Die Importlizenz dient dazu, laufend zuverlässige Kenntnisse über geplante Einfuhren von landwirtschaftlichen Produkten zu erhalten. Die Einfuhrlizenz ermöglicht damit eine vorausschauende Marktbeobachtung. Mögliche Störungen des Agrarmarktes können dadurch rechtzeitig erkannt und durch gezielte Lenkungsmaßnahmen vermieden werden. In der Bundesrepublik Deutschland werden Einfuhrlizenzen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn auf Antrag erteilt. Dies ist mengenmäßig begrenzt und zeitlich befristet.
Eine Einfuhrlizenz berechtigt nicht nur, sondern sie verpflichtet den Lizenzinhaber auch zur Einfuhr der bewilligten Menge. Deshalb ist vor Erteilung im Allgemeinen eine Sicherheit zu leisten. Die BLE prüft nach der erfolgten Einfuhr die Erfüllung der Lizenzpflicht anhand der zollamtlichen Vermerke und entscheidet über die Freigabe der Sicherheit.
Welche landwirtschaftlichen Produkte unter die Lizenzpflicht fallen, ergibt sich aus den Handelsregelungen mit dritten Ländern in den jeweiligen Marktorganisationen. So sind z. B. die Einfuhren von Getreide, Reis und Wein (ab 3 hl je Sendung) immer lizenzpflichtig.
Wir sind gerne behilflich bei der Beantragung Ihrer Importlizenzen; die Sicherheit ist in jedem Fall durch den Kunden zu leisten.

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04. Was ist eine Einfuhrgenehmigung? Wann brauche ich sie?

Die Einfuhr von Waren (z. B. Textilien, Schuhe, Haushaltsgegenstände aus Keramik) kann von der Vorlage einer Einfuhrgenehmigung abhängig gemacht werden. Einfuhrgenehmigungspflichten als besondere Form von Überwachungsmaßnahmen dienen dem Schutz der heimischen Wirtschaft. Ob für eine Ware grundsätzlich eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen ist, ergibt sich aus der Einfuhrliste. Sobald aus einem Drittland eine Exportlizenz vorliegt, muss auf Grund dieser eine Einfuhrgenehmigung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn) beantragt werden.
Wir sind gerne behilflich bei der Beantragung Ihrer Einfuhrgenehmigungen.

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05. Was ist ein begleitendes Verwaltungsdokument (BVD)?

Ein begleitendes Verwaltungsdokument dient dazu, verbrauchsteuerpflichtige Waren (z. B. Schaumwein, Bier, Branntwein) unter Aussetzung der Steuer zu befördern. Diese Möglichkeit steht nur Gewerbetreibenden offen, die Inhaber eines sog. Steuerlagers sind. Steuerlager sind von der Zollverwaltung zugelassene Herstellungsbetriebe und Lagerstätten für Erzeugnisse.

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06. Was ist ein Ursprungszeugnis Form A?

Dies ist ein Präferenznachweis und Ursprungszeugnis in einem Formblatt und wird von den Verkäufern der sog. Entwicklungsländer, zwischen denen das Präferenzabkommen APS mit der EG besteht, ausgestellt.

APS = Allgemeines Präferenz System

Wareneinfuhren aus diesen Ländern können mit einem ermäßigten Zollsatz, gegenüber dem höheren Drittlandszollsatz, abgefertigt werden.

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07. Was ist ein Überwachungsdokument (ÜD)?

Der Rat oder die Kommission der EG kann durch Verordnung eine vorübergehende gemeinschaftliche Einfuhrüberwachung von zurzeit nicht genehmigungspflichtigen Waren mit Überwachungsdokument (ÜD) anordnen.
Dies soll in erster Linie eine bessere Beobachtung ungewöhnlicher Einfuhrentwicklungen im Bereich der genehmigungsfreien Einfuhr gewährleisten. Überwachungspflichtig ist vor allem die Einfuhr gewisser Stahlerzeugnisse in die EG. Mengen- oder wertmäßige Beschränkungen bestehen dabei grundsätzlich nicht.
Wir sind gerne behilflich bei der Beantragung Ihrer Überwachungsdokumente.

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08. Was ist Fiskalvertretung?

Die Vertretung eines in Deutschland ansässigen Unternehmens durch einen vorgeschalteten „Fiskalvertreter“ (= Zollagenten) in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (z. B. Belgien oder Niederlande) im Rahmen der Einfuhr-Zollabfertigung für Waren, die nachweisbar physisch nach Deutschland befördert werden.
Anhand der USt.-ID-Nr. des deutschen Importeurs wird die anfallende EUSt. dem deutschen Fiskus auf elektronische Weise mitgeteilt; der Importeur nimmt den Warenwert und den fiktiven EUSt.-Betrag als innergemeinschaftlichen Erwerb in seine monatliche oder quartalsweise USt.-Anmeldung auf und ist somit von der unverzüglichen Bezahlung bzw. Finanzierung dieser Abgabe befreit (Liquiditätsvorteil!).
Zollabgaben werden auf herkömmliche Art durch den „Fiskalvertreter“ verauslagt und sind wie üblich sofort zu begleichen.
Auch wir bieten Fiskalabfertigungen für unsere in der EU ansässigen Kunden, deren Waren nachweisbar physisch in die Mitgliedstaaten versandt werden, an.

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09. Was ist eine EX 1?

EX 1 steht für Ausfuhranmeldung in ein sog. Drittland. EU 1 steht für Ausfuhranmeldung in ein EFTA- (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen). Jede Ware, die nicht in einen EU-Mitgliedsstaat exportiert wird, muss bei der vom Versender zuständigen Zollstelle zur Ausfuhr angemeldet werden.
Eine Ausfuhranmeldung wird ab einem Warenwert von 1.000 EUR oder einem Gewicht ab 1.000 kg benötigt. Unter dieser Wert- oder Gewichtsgrenze reicht eine Handels- oder Pro-forma-Rechnung für den Export aus. Die Ausfuhranmeldung muss erst bei einem Warenwert über 3.000 EUR von der zuständigen Zollstelle vorabgefertigt werden.
Dies gilt nicht für Waren, die über einen anderen EU-Mitgliedsstaat oder im vereinfachten Versandverfahren (T2 – bei uns üblich, da wir damit lange Wartezeiten bei der Grenzabfertigung vermeiden und Ihre Sendungen termingerecht zustellen) in das Drittland befördert werden. Hier muss die Ausfuhranmeldung generell vorabgefertigt sein.

Außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften für zugelassene Versender.

Ein zugelassener Versender darf den für das Ausfuhrverfahren vorgeschriebenen Vermerk "Export" nur dann in der Versandanmeldung anbringen, wenn zumindest eine Zollstelle vor der tatsächlichen Ausfuhr der Waren ausfuhrverfahrensrechtlich beteiligt wurde und zwar unabhängig vom Wert der Waren.
Liegen keine von der Ausfuhrzollstelle bestätigte bzw. vorabgefertigte Exemplare Nr. 3 der Ausfuhranmeldungen oder Ausfuhrkontrollmeldungen vor, ist deshalb auch bei Inanspruchnahme der nach dem Ausfuhrrecht möglichen Erleichterungen durch den Ausführer/Versender für Sendungen mit einem Warenwert bis 3.000 Euro eine vorherige Beteiligung der für den zugelassenen Versender örtlich zuständigen Abgangszollstelle zwingend erforderlich.

Will der Ausführer die von den Zollbehörden ausfuhrbestätigte Durchschrift der Ausfuhranmeldung zurückhaben, so muss er dies im Feld 44 mit RET-EXP angeben.

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